Pfarrdienstordnung der Ev. Kirchengemeinden
Wirberg, Beltershain, Lumda

Mit Schreiben vom 08. April 2014 hat der Dekanatssynodalvorstand den Kirchengemeinden den Sollstellenplan des Dekanates mitgeteilt. Er beinhaltet, dass ab dem 01. Februar 2017 die Kirchengemeinde
Lumda vom Ev. Pfarramt Wirberg versorgt wird. Der Inhaber der Pfarrstelle Rüddingshausen soll Dienste
in Lumda übernehmen. Eine Pfarrdienstordnung regelt das Miteinander.
Die Kirchenvorstände Lumda, Wirberg, Beltershain, Rüddingshausen, Weitershain haben danach diese Pfarrdienstordnung erarbeitet und beschlossen.
Die wichtigsten Punkte lesen Sie nachfolgend:

Abschnitt 1 - Grundbestimmungen

In den Kirchengemeinden bestehen zwei Pfarrstellen, die sich wie folgt verteilen:
Für die Pfarrstelle Wirberg (pfarramtlich verbunden mit der Ev. Kirchengemeinde Beltershain und der Ev. Kirchengemeinde Lumda) ist Pfarrer Rolf Schmidt als Inhaber eingesetzt mit 100 % Dienstumfang.
Dienstsitz ist in 35305 Grünberg – Göbelnrod, Saasener Weg 8.
Für die Pfarrstelle Rüddingshausen (pfarramtlich verbunden mit der Ev. Kirchengemeinde Weitershain) sind bis zum 01. August 2017 Pfarrer Frank Paulmann und Pfarrerin Claudia Kautzmann als Inhaber eingesetzt mit 100 % Dienstumfang. Dienstsitz ist in 35466 Rabenau– Rüddingshausen, Grebenwiesenweg 7. Frau Pfarrerin Kautzmann übt einen Zusatzdienst als Schulpfarrerin in Alsfeld im Umfang von 50 % bis zum 01. August 2017 aus.

Die Kirchengemeinden legen nachstehende Seelsorgebezirke fest.
Lumda - 445 Gemeindeglieder - Schmidt, Paulmann
Wirberg (Göbelnrod, Reinhardshain, Wirberg) - 753 Gemeindeglieder - Schmidt
Beltershain - 400 Gemeindeglieder - Schmidt
Rüddingshausen - 640 Gemeindeglieder - Paulmann
Weitershain - 395 Gemeindeglieder - Paulmann
Die Gemeindegliederzahlen sind der Stand vom September 2016.
Die Pfarrer versehen alle Dienste in ihren Seelsorgebezirken.
Im Folgenden wird der Dienst im Seelsorgebezirk Lumda geregelt.

Dienstfreier Tag – Sprechzeiten –
Dienstbesprechungen – Urlaubsvertretung

Der von regelmäßigen dienstlichen Verpflichtungen freie Tag ist für Pfarrer Rolf Schmidt in der Regel der Montag, wenn am Sonntag ein Dienst wahrgenommen wurde. Der von regelmäßigen dienstlichen Verpflichtungen freie Tag ist für Pfarrer Frank Paulmann in der Regel der Montag, wenn am Sonntag ein Dienst wahrgenommen wurde.
Die dienstfreien Wochenenden pro Monat werden flexibel gehandhabt.
Herr Pfarrer Schmidt hat keine festen Sprechzeiten. Herr Pfarrer Paulmann hat keine festen Sprechzeiten. Die Zeiten, wann das Pfarrbüro besetzt ist, werden den Gemeindegliedern im Gemeindebrief bekannt gemacht.
Ein Termin für gemeinsame Dienstbesprechungen ist wie folgt vereinbart: Dienstbesprechung im Bereich von 4 Monaten. Wenn nötig, werden weitere Termine vereinbart.
Die Pfarrer regeln ihre Vertretung. Die Vertreterin / der Vertreter hat die entsprechenden Dienste in der Kirchengemeinde Lumda zu übernehmen.
Die Pfarrerinnen und Pfarrer teilen den gemeinsamen Dienst in der Kirchengemeinde Lumda entsprechend dieser Pfarrdienstordnung und ihren besonderen Fähigkeiten ein. Es gehört nicht zu den Dienstpflichten von Herrn Pfarrer Paulmann an den Kirchenvorstandssitzungen teilzunehmen. Er ist zu allen Sitzungen einzuladen.


Abschnitt 2 - Pfarramtliche Aufgaben

Folgende Predigtstätten und Gottesdienstzeiten werden festgelegt:
Ev. Pfarrkirche Wirberg, 10:00 Uhr
Ev. Kirche Reinhardshain, 09:30 Uhr und 11:00 Uhr
Ev. Gemeindehaus Göbelnrod, 09:30 Uhr und 11:00 Uhr
Ev. Kirche Beltershain, 09:30 Uhr und 11:00 Uhr
Ev. Kirche Lumda, 09:30 Uhr und 11:00 Uhr

Die Kirchengemeinden feiern alle 14 Tage, im Wechsel, Gottesdienst.
(a: Göbelnrod und Reinhardshain; b: Beltershain und Lumda;
Gottesdienste in der Pfarrkirche Wirberg sind Gottesdienste für Göbelnrod,
Reinhardshain, Beltershain und Lumda. Diese werden gefeiert am:
Christfest I, Sonntage nach Weihnachten, Silvester, Neujahr, Palmsonntag, Karfreitag, Osterfest I, Einführung Konfirmanden, Vorstellung, Konfirmation, Christi Himmelfahrt, Pfingstfest I, Konfirmationsjubiläen, Erntedankfest,
Reformationstag, Volkstrauertag, Buß-und Bettag.

Herr Pfarrer Paulmann übernimmt den Dienst an fünf Sonntagen, außerhalb der Festtage, in der Regel in Beltershain und
Lumda.

Zurzeit bestehen in Wirberg, Beltershain, Lumda keine Kindergottesdienstgruppen.
Die Kirchenvorstände Wirberg und Beltershain arbeiten an einem neuen Konzept.

In der Passionszeit laden die Kirchengemeinden Wirberg, Beltershain und Lumda zu „Atempausen“ ein.

In der Karwoche finden, im jährlichen Wechsel, in den Kirchengemeinden Wirberg, Beltershain und Lumda am Karmontag, Kardienstag, Karmittwoch, Karsamstag „Passionslesungen“ statt.

In der Adventszeit laden die Kirchengemeinden Wirberg, Beltershain und Lumda täglich zum „Advent im Kirchspiel Wirberg“ ein.

In unregelmäßigen Abständen laden die Kirchengemeinden Wirberg, Beltershain und Lumda zum „Abend-Himmel“ ein.

Für die Amtshandlungen in Lumda sind zuständig:
Taufen: wer den jeweiligen Gottesdienst feiert
Trauungen: Herr Pfarrer Frank Paulmann
Ehejubiläen Herr Pfarrer Rolf Schmidt
Beerdigungen: Januar – März: Herr Pfarrer Frank Paulmann, April – Dezember: Herr Pfarrer Rolf Schmidt

Die Konfirmationsjubiläen für Lumda, Beltershain, Reinhardshain, Göbelnrod werden in der Pfarrkirche Wirberg gefeiert.
Konfirmationsjubiläen in der Kirche Lumda zu feiern, gehört nicht zu den Aufgaben des Pfarrstelleninhabers / der Pfarrstelleninhaberin.

Eine Klärung erfolgt mit den einzelnen Frauenhilfen.

Für die Einzelseelsorge in Lumda ist Herr Pfarrer Schmidt zuständig. Besuche in Krankenhäusern und
Altenpflegeeinrichtungen der Region geschehen nach Bedarf und zeitlicher Möglichkeit des Pfarrstelleninhabers / der Pfarrstelleninhaberin.
Gemeindeglieder werden zu diesen Altersgeburtstagen besucht:
75 / 80 / 83 / 85 / 87 / 90 / danach jedes Jahr.
Am Ende des Jahres 2017 wird überprüft, ob diese Regelung sinnvoll ist. Es wird angestrebt, einen Besuchsdienstkreis für das Kirchspiel aufzubauen.

Die Konfirmanden und Konfirmandinnen werden in einer Gruppe unterrichtet, gemäß den Leitlinien der Konfirmandenarbeit.
Herr Pfarrer Rolf Schmidt ist für den Konfirmandenunterricht zuständig.
Der Konfirmandenunterricht wird je zur Hälfte im Ev. Gemeindehaus Göbelnrod und im Ev. Gemeindehaus Lumda erteilt.
Der Gottesdienst zum Beginn des Konfirmandenjahres wird in der Pfarrkirche Wirberg gefeiert.
Der Vorstellungsgottesdienst für Wirberg, Beltershain, Lumda wird in der Pfarrkirche Wirberg gefeiert.
Der Konfirmationsgottesdienst für Wirberg, Beltershain, Lumda wird in der Pfarrkirche Wirberg gefeiert.
Einen Konfirmationsgottesdienst in Lumda zu feiern, gehört nicht zu den Aufgaben des Pfarrstelleninhabers /der Pfarrstelleninhaberin.

Religionsunterricht erteilen die Pfarrer entsprechend der gesamtkirchlichen Vorschriften und dem schulischen Bedarf.

Als Kirchenbuchführer der Kirchengemeinde Lumda ist Pfarrer Rolf Schmidt für pfarramtliche Beurkundungen zuständig. Das Siegelrecht für die Kirchengemeinde Lumda obliegt dem Pfarrstelleninhaber /der Pfarrstelleninhaberin.
Für die Kirchengemeinden Wirberg, Beltershain, Lumda wird eine Chronik geführt.
Gemeinsame Kirchenvorstandssitzungen werden angestrebt. Sie führen zu zeitlicher Entlastung des Pfarrstelleninhabers / der Pfarrstelleninhaberin.

Ein gemeinsamer Gemeindebrief informiert über die relevanten Termine und Dinge im Kirchspiel.
Im Laufe des Jahres gibt es ca. 4 bis 5 Ausgaben.

 

Abschnitt 3 - Kirchengemeindliche Aufgaben

Die kirchengemeindliche Verwaltung in der Kirchengemeinde Lumda
wird von Pfarrer Rolf Schmidt wahrgenommen. Verwaltungssitz ist das
Pfarrbüro in 35305 Grünberg – Göbelnrod, Saasener Weg 8.

 

Abschnitt 4 - Schlussbestimmungen

Die Pfarrdienstordnung tritt zum 1. Februar 2017 in Kraft und gilt für die Amtsperiode der Kirchenvorstände.
Die Pfarrdienstordnung kann jederzeit einvernehmlich geändert werden. Sie ist bei jedem Pfarrstellenwechsel und
bei Veränderungen der Pfarrstellen zu überprüfen. Sie ist nach Ablauf der Wahlperiode der Kirchenvorstände, zu
überprüfen oder zu bestätigen.
Die Pfarrdienstordnung
- hat der Kirchenvorstand Lumda in der Sitzung am 3. November 2016 beschlossen.
- hat der Kirchenvorstand Wirberg in der Sitzung am 6. Dezember 2016 beschlossen.
- hat der Kirchenvorstand Beltershain in der Sitzung am 9. Dezember 2016 beschlossen.
- hat der Kirchenvorstand Rüddingshausen in der Sitzung am 14. November 2016 beschlossen.
- hat der Kirchenvorstand Weitershain in der Sitzung am 14. November 2016 beschlossen.