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Pfarrdienstordnung der Ev. Kirchengemeinden
Wirberg, Beltershain, Lumda
Mit Schreiben vom 08. April 2014 hat der Dekanatssynodalvorstand den
Kirchengemeinden den Sollstellenplan des Dekanates mitgeteilt. Er beinhaltet,
dass ab dem 01. Februar 2017 die Kirchengemeinde
Lumda vom Ev. Pfarramt Wirberg
versorgt wird. Der Inhaber der Pfarrstelle Rüddingshausen soll Dienste
in Lumda übernehmen. Eine Pfarrdienstordnung regelt das Miteinander.
Die Kirchenvorstände Lumda, Wirberg, Beltershain, Rüddingshausen,
Weitershain haben danach diese Pfarrdienstordnung erarbeitet und beschlossen.
Die wichtigsten Punkte lesen Sie nachfolgend:
Abschnitt 1 - Grundbestimmungen
In den Kirchengemeinden bestehen zwei Pfarrstellen, die sich wie folgt
verteilen:
Für die Pfarrstelle Wirberg (pfarramtlich verbunden mit der
Ev. Kirchengemeinde Beltershain und der Ev. Kirchengemeinde
Lumda) ist Pfarrer Rolf Schmidt als Inhaber eingesetzt
mit 100 % Dienstumfang.
Dienstsitz ist in 35305
Grünberg – Göbelnrod, Saasener Weg 8.
Für die Pfarrstelle Rüddingshausen (pfarramtlich verbunden mit der Ev.
Kirchengemeinde Weitershain) sind bis zum 01. August 2017 Pfarrer
Frank Paulmann und Pfarrerin Claudia Kautzmann als Inhaber eingesetzt
mit 100 % Dienstumfang. Dienstsitz ist in 35466 Rabenau–
Rüddingshausen, Grebenwiesenweg 7. Frau Pfarrerin Kautzmann übt
einen Zusatzdienst als Schulpfarrerin in Alsfeld im Umfang von 50 %
bis zum 01. August 2017 aus.
Die Kirchengemeinden legen nachstehende
Seelsorgebezirke fest.
Lumda - 445 Gemeindeglieder - Schmidt, Paulmann
Wirberg (Göbelnrod, Reinhardshain, Wirberg) -
753 Gemeindeglieder - Schmidt
Beltershain - 400 Gemeindeglieder - Schmidt
Rüddingshausen - 640 Gemeindeglieder - Paulmann
Weitershain - 395 Gemeindeglieder - Paulmann
Die Gemeindegliederzahlen sind der Stand vom September 2016.
Die Pfarrer versehen alle Dienste in ihren Seelsorgebezirken.
Im Folgenden wird der Dienst im Seelsorgebezirk Lumda geregelt.
Dienstfreier Tag – Sprechzeiten –
Dienstbesprechungen – Urlaubsvertretung
Der von regelmäßigen dienstlichen Verpflichtungen freie Tag ist für Pfarrer
Rolf Schmidt in der Regel der Montag, wenn am Sonntag ein Dienst
wahrgenommen wurde. Der von regelmäßigen dienstlichen Verpflichtungen
freie Tag ist für Pfarrer Frank Paulmann in der Regel der Montag,
wenn am Sonntag ein Dienst wahrgenommen wurde.
Die dienstfreien Wochenenden pro Monat werden flexibel gehandhabt.
Herr Pfarrer Schmidt hat keine festen Sprechzeiten. Herr Pfarrer
Paulmann hat keine festen Sprechzeiten. Die Zeiten, wann
das Pfarrbüro besetzt ist, werden den Gemeindegliedern im
Gemeindebrief bekannt gemacht.
Ein Termin für gemeinsame Dienstbesprechungen ist wie folgt
vereinbart: Dienstbesprechung im Bereich von 4 Monaten. Wenn nötig,
werden weitere Termine vereinbart.
Die Pfarrer regeln ihre Vertretung. Die Vertreterin / der Vertreter hat die
entsprechenden Dienste in der Kirchengemeinde Lumda zu übernehmen.
Die Pfarrerinnen und Pfarrer teilen den gemeinsamen Dienst in der Kirchengemeinde
Lumda entsprechend dieser Pfarrdienstordnung und ihren
besonderen Fähigkeiten ein. Es gehört nicht zu den Dienstpflichten
von Herrn Pfarrer Paulmann an den Kirchenvorstandssitzungen teilzunehmen.
Er ist zu allen Sitzungen einzuladen.
Abschnitt 2 - Pfarramtliche Aufgaben
Folgende Predigtstätten und
Gottesdienstzeiten werden festgelegt:
Ev. Pfarrkirche Wirberg, 10:00 Uhr
Ev. Kirche Reinhardshain, 09:30 Uhr und 11:00 Uhr
Ev. Gemeindehaus Göbelnrod, 09:30 Uhr und 11:00 Uhr
Ev. Kirche Beltershain, 09:30 Uhr und 11:00 Uhr
Ev. Kirche Lumda, 09:30 Uhr und 11:00 Uhr
Die Kirchengemeinden feiern alle 14 Tage, im Wechsel, Gottesdienst.
(a: Göbelnrod und Reinhardshain; b: Beltershain und Lumda;
Gottesdienste in der Pfarrkirche Wirberg sind Gottesdienste für Göbelnrod,
Reinhardshain, Beltershain und Lumda. Diese werden gefeiert am:
Christfest I, Sonntage nach Weihnachten, Silvester, Neujahr, Palmsonntag, Karfreitag, Osterfest I, Einführung Konfirmanden, Vorstellung, Konfirmation,
Christi Himmelfahrt, Pfingstfest I, Konfirmationsjubiläen, Erntedankfest,
Reformationstag, Volkstrauertag, Buß-und Bettag.
Herr Pfarrer Paulmann übernimmt den Dienst an fünf Sonntagen,
außerhalb der Festtage, in der Regel in Beltershain und
Lumda.
Zurzeit bestehen in Wirberg, Beltershain, Lumda keine Kindergottesdienstgruppen.
Die Kirchenvorstände Wirberg und Beltershain arbeiten
an einem neuen Konzept.
In der Passionszeit laden die Kirchengemeinden
Wirberg, Beltershain und Lumda zu „Atempausen“ ein.
In der Karwoche finden, im jährlichen Wechsel, in den Kirchengemeinden
Wirberg, Beltershain und Lumda am Karmontag, Kardienstag, Karmittwoch,
Karsamstag „Passionslesungen“ statt.
In der Adventszeit laden die Kirchengemeinden Wirberg, Beltershain und
Lumda täglich zum „Advent im Kirchspiel Wirberg“ ein.
In unregelmäßigen Abständen laden die Kirchengemeinden Wirberg,
Beltershain und Lumda zum „Abend-Himmel“ ein.
Für die Amtshandlungen in Lumda
sind zuständig:
Taufen: wer den jeweiligen Gottesdienst feiert
Trauungen: Herr Pfarrer Frank Paulmann
Ehejubiläen Herr Pfarrer Rolf Schmidt
Beerdigungen: Januar – März: Herr Pfarrer Frank Paulmann,
April – Dezember: Herr Pfarrer Rolf Schmidt
Die Konfirmationsjubiläen für Lumda,
Beltershain, Reinhardshain, Göbelnrod
werden in der Pfarrkirche Wirberg gefeiert.
Konfirmationsjubiläen in der Kirche Lumda zu feiern, gehört nicht
zu den Aufgaben des Pfarrstelleninhabers / der Pfarrstelleninhaberin.
Eine Klärung erfolgt mit den einzelnen Frauenhilfen.
Für die Einzelseelsorge in Lumda ist Herr Pfarrer
Schmidt zuständig. Besuche in Krankenhäusern und
Altenpflegeeinrichtungen der Region geschehen nach Bedarf und zeitlicher
Möglichkeit des Pfarrstelleninhabers / der Pfarrstelleninhaberin.
Gemeindeglieder werden zu diesen Altersgeburtstagen besucht:
75 / 80 / 83 / 85 / 87 / 90 / danach jedes Jahr.
Am Ende des Jahres 2017
wird überprüft, ob diese Regelung sinnvoll ist. Es wird angestrebt, einen
Besuchsdienstkreis für das Kirchspiel aufzubauen.
Die Konfirmanden und Konfirmandinnen
werden in einer Gruppe unterrichtet, gemäß
den Leitlinien der Konfirmandenarbeit.
Herr Pfarrer Rolf Schmidt ist für den Konfirmandenunterricht zuständig.
Der Konfirmandenunterricht wird je zur Hälfte im Ev. Gemeindehaus Göbelnrod
und im Ev. Gemeindehaus Lumda erteilt.
Der Gottesdienst zum Beginn des Konfirmandenjahres
wird in der Pfarrkirche Wirberg gefeiert.
Der Vorstellungsgottesdienst für Wirberg, Beltershain,
Lumda wird in der Pfarrkirche Wirberg gefeiert.
Der Konfirmationsgottesdienst für Wirberg, Beltershain,
Lumda wird in der Pfarrkirche Wirberg gefeiert.
Einen Konfirmationsgottesdienst in Lumda zu feiern, gehört nicht zu den
Aufgaben des Pfarrstelleninhabers /der Pfarrstelleninhaberin.
Religionsunterricht erteilen die Pfarrer entsprechend der gesamtkirchlichen
Vorschriften und dem schulischen Bedarf.
Als Kirchenbuchführer der Kirchengemeinde
Lumda ist Pfarrer Rolf
Schmidt für pfarramtliche Beurkundungen zuständig. Das Siegelrecht für
die Kirchengemeinde Lumda obliegt dem Pfarrstelleninhaber /der Pfarrstelleninhaberin.
Für die Kirchengemeinden Wirberg, Beltershain, Lumda wird eine Chronik
geführt.
Gemeinsame Kirchenvorstandssitzungen werden angestrebt. Sie führen
zu zeitlicher Entlastung des Pfarrstelleninhabers / der Pfarrstelleninhaberin.
Ein gemeinsamer Gemeindebrief informiert über
die relevanten Termine und Dinge im Kirchspiel.
Im Laufe des Jahres gibt es ca. 4 bis 5 Ausgaben.
Abschnitt 3 - Kirchengemeindliche Aufgaben
Die kirchengemeindliche Verwaltung in der Kirchengemeinde Lumda
wird von Pfarrer Rolf Schmidt wahrgenommen. Verwaltungssitz ist das
Pfarrbüro in 35305 Grünberg – Göbelnrod, Saasener Weg 8.
Abschnitt 4 - Schlussbestimmungen
Die Pfarrdienstordnung tritt zum 1. Februar 2017 in Kraft und gilt für die
Amtsperiode der Kirchenvorstände.
Die Pfarrdienstordnung kann jederzeit einvernehmlich geändert
werden. Sie ist bei jedem Pfarrstellenwechsel und
bei Veränderungen der Pfarrstellen zu überprüfen. Sie ist
nach Ablauf der Wahlperiode der Kirchenvorstände, zu
überprüfen oder zu bestätigen.
Die Pfarrdienstordnung
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hat der Kirchenvorstand Lumda
in der Sitzung am 3. November 2016 beschlossen.
- hat der Kirchenvorstand Wirberg
in der Sitzung am 6. Dezember 2016 beschlossen.
- hat der Kirchenvorstand Beltershain
in der Sitzung am 9. Dezember 2016 beschlossen.
- hat der Kirchenvorstand Rüddingshausen
in der Sitzung am 14. November 2016 beschlossen.
- hat der Kirchenvorstand Weitershain
in der Sitzung am 14. November 2016 beschlossen.
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